Aktuelle und künftige Aufgaben
Die Aufarbeitung des Unrechtscharakters der Wehrmachtjustiz bleibt eine wichtige Aufgabe - auch um vor neuen Irrwegen zu schützen.
Viele Jahrzehnte waren Veröffentlichungen zur Wehrmachtjustiz mehr apologetisches Schrifttum ehemaliger NS-Juristen. Erst durch die Arbeiten des damaligen Leiters des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr, Prof. Dr. Manfred Messerschmidt, wurde die wissenschaftliche Aufarbeitung der Wehrmachtjustiz angestoßen und zum Forschungsgegenstand.
Noch in einer Wanderausstellung des Bundesjustizministeriums zu den Verstrickungen der Justiz im Nationalsozialismus Anfang der 90er Jahre fehlte dieser Aspekt gänzlich. Mit der Ausstellung „Vernichtungskrieg: Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944“, die seit 1995 in vielen Städten große öffentliche Aufmerksamkeit fand, wurde in den umfänglichen Rahmenprogrammen Aufmerksamkeit auch auf die Wehrmachtjustiz gelenkt, obwohl diese selbst kein Thema der Ausstellung war. Die einsetzende kritische Auseinandersetzungen führte in der Folgezeit zu den o.a. überfälligen Rehabilitierungen und der Aufhebung dieser Urteile. Das darin dokumentierte widerständige Handeln gegenüber einem Unrechtssystem war und ist politisch und rechtlich neu zu bewerten. Die Wehrmachtsjustiz war ein zentraler Bestandteil des NS-Unrechtssystems, der schon deshalb Gegenstand der Forschung bleiben muss. Weitere Studien zu Opfern, zur Spruchpraxis und vor allem auch biografische Studien zu den fast 3.000 Richtern sind wünschenswert und vorstellbar. Nur wenige bisher erforschte NS-Täter-Biografien liegen vor. Nötig wäre aber die kritische Auseinandersetzung mit dem System dieser „Justiz“ und dessen personeller Rekrutierung. Antworten auf Fragen, wie z.B. auf welchem Weg Juristen in solche Dienste genommen wurden, wie sie sich darin verhielten, welche Handlungsspielräume bestanden, sind gesellschaftlich relevant und können helfen, immer noch bestehende Legenden zu überprüfen und zu widerlegen. Fragen nach der Wiederverwendung dieser Juristen und deren Einfluss auf die nachfolgende(n) Juristengeneration(en) in der Bundesrepublik Deutschland signalisieren weiteren Forschungsbedarf.
Zugleich könnte damit ein Beitrag geleistet werden, der den aktuellen Forderungen zum Aufbau einer deutschen Militärgerichtsbarkeit entgegenwirkt. Im Gefolge der weltweiten Einsätze der Bundeswehr wird der in Art. 96 Abs. 2 Grundgesetz dokumentierte Verzicht auf Einrichtung einer Wehrstrafgerichtsbarkeit in Friedenszeiten neuerdings zunehmend in Frage gestellt. Die Rückkehr Deutschlands zu vermeintlicher „Normalität“ im Gebrauch militärischer Streitkräfte schließt diesen problematischen Aspekt offensichtlich ein. Ranghohe Militärs (ehem. Generalinspekteur Schneiderhan, General a.D. Reinhard) haben in öffentlichen Veranstaltungen den Forderungen nach Einführung einer eigenen Wehrstrafgerichtsbarkeit zwar widersprochen, aber eine militärnahe Lobby (z.B. der Deutsche Bundeswehrverband) verfolgt das Ziel, eine eigene Militärstrafgerichtsbarkeit wieder einzuführen, anhaltend weiter.
Die gegenwärtige Bundesregierung hat die Forderung, „eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden“, 2009 in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Seit April 2010 hat dem Deutschen Bundestag ein Referentenentwurf vorgelegen, der ein „Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr“ zum Inhalt hat. Die Beratung und Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes ist mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 28. März 2012 eingeleitet worden. Stellungnahmen und Medienberichte dazu sind in den entsprechenden Rubriken nachlesbar. Der Bundesrat hat am 11. Mai 2012 gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Bedenken bezüglich dessen Zustimmungspflichtigkeit erhoben und insoweit den Gesetzentwurf beschlossen. Mit Datum vom 18. Mai 2012 liegt dem Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf als Drucksache 17/9694 vor. Die Bundesvereinigung hat die Bedenkenlosigkeit des Bundesrats mit einer Stellungnahme vom 16. Mai 2012 kritisiert und problematisiert. Sie plädiert an den Deutschen Bundestag, eine Sachverständigenanhörung durchzuführen. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 13. Juni 2012 unter dem Tagesordnungspunkt 14 die Durchführung einer Anhörung am 26. September 2012 beschlossen. Obwohl die Anhörung eher die Kritik als die Befürwortung befördert hat, so wandelte sich z.B. die Positionierung der SPD-Bundestagsfraktion von "skeptischer Offenheit" zu "offener Skepsis" (vgl. Video-Dokument der Aussprache), wurde am 25. Oktober 2012 der Gesetzentwurf in 2. und 3. Lesung mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien beschlossen. Ob der zweite Durchgang im Bundesrat noch zu einer Änderung führen wird, war bis zum 23.11.2012 offen. Zur Annahme des Gesetzes - gegen den Einspruch der Länder Bremen und Brandenburg - erklärte die Bundesvereinigung: Ein schwarzer Tag für die Justiz in Deutschland. Das Plenarprotokoll der 903. Bundesratssitzung am 23. November 2012 (1,4 MB): "Abnicken" von Top 15 siehe Seite 509 (D) und Anlage 2, Seite 533; Wortlaut der Erklärung von Bremen und Brandenburg gegen Militärjustiz, Anlage 4, Seite 536. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2012 haben der Vorsitzende und der Schriftführer der Bundesvereinigung Herrn Bundespräsident Gauck gebeten, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Siehe Pressemitteilung vom 11. Dezember 2012. Weil das Gesetz - unstrittig - verfassungsgemäß zustandegekommen ist, hat der Bundespräsident hat der Bitte nicht entsprochen. Das Gesetz ist mit Datum vom 21. Januar 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Am 1. April 2013 trat das Gesetz (Druckversion auf 1 Seite) in Kraft. Kritisches Resümee von Dr. Rolf Surmann, der die Bundesvereinigung in der Anhörum vor dem Rechtsausschuss vertreten hat: Deutschland hat wieder eine Militärgerichtsbarkeit. -17. August 2016: BV-Information und Stellungnahme zur "Antwort" der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum >Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr< in Kempten/Allgäu (Drs. 18/9371 vom 10.08.2016), vgl. auch: Mehr Fragen als Antworten - Betr.: Straftaten im Auslandseinsatz der Bundeswehr, Bundeswehr-Journal Ausgabe 23. August 2016 (pdf-Datei), Nachfrage zum Thema von MdB Katja Keul (B90/Die Grünen) und Antwort des BMVg vom 31.08.2016 - „Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr“ - Warum? - Manuskript zum Vortrag von Günter Knebel am 19. Oktober 2016 anlässlich der Ausstellung „Was damals Recht war“ in Emden, Auskunft des Bayerischen Justizministeriums zur Tätigkeit des Gerichtsstands in Kempten, die zum Zeitpunkt des Vortrags noch nicht vorlag.
Der bisher erreichte gesellschaftliche Meinungswandel, alle Formen persönlicher Verweigerung gegenüber einem Angriffs- und Vernichtungskrieg anzuerkennen, muss ständig gesichert und erweitert werden. Archivierung und Dokumentation des Kampfes um Rehabilitierung können dazu beitragen und zu Friedensengagement ermutigen.
Die pauschalen gesetzlichen Rehabilitierungen der wegen Kriegsdienstverweigerung, Wehrkraftzersetzung, Desertion/Fahnenflucht und der wegen >Kriegsverrat< verurteilten Opfer der NS-Militärjustiz, können als Belege eines gesellschaftlichen Meinungswandels gesehen werden.
Dieser Wandel ist sowohl demografisch bedingt als auch eine Folge gesellschaftlicher Diskussion über zivile Alternativen zu Rüstung und Militär. Die Erhaltung dieses mentalen Fortschritts ist durch die (Wieder-) Gewöhnung an Militäreinsätze, die aus der Perspektive der Opfer stets auch mit „Angriff und Vernichtung“ verbunden sind, gefährdet.
Die Archivierung und Dokumentation des spannenden Kampfes um die Rehabilitierung militärischer Widerständigkeit können und sollten als Quellen genutzt werden, um Beiträge herauszuarbeiten, die Interessierte zu Friedensengagement anregen und ermutigen. Die Fülle vorhandener Text-, Bild- und Tondokumente bietet geradezu an, die Archivalien als eine „Medienwerkstatt“ auf- und auszubauen, die - soweit möglich - unter Bezugnahme auf aktuelle Vorgänge stets auf lebendige Art und didaktisch qualifiziert Grundlagenwissen für widerständiges Handeln und gewaltfreie Konfliktbearbeitung vermittelt. Diese Aufgabe schließt die Zusammenarbeit mit allen Ebenen institutionalisierter Bildungs- und Kulturarbeit ein. Hierzu gehört auch die Vernetzung mit Opferverbänden, Forschungs- und Gedenkstätten in allen Ländern, die von der deutschen Wehrmacht besetzt worden sind. Die Wehrmachtjustiz trat dort als wichtiges Aggressionsinstrument gegen alle Formen widerständigen Verhaltens auf, wie hohe Opferzahlen ihres Wirkens belegen.
Die rechtliche Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz braucht eine zeitliche und räumliche Verortung würdigen Gedenkens.
Der erfolgreiche politisch-parlamentarische Kampf ist für die Organisation eines würdigen Gedenkens im Rahmen staatlicher Erinnerungskultur bisher ohne Konsequenz geblieben. Gäbe es nicht einige von privaten Initiativen und antimilitaristischen Gruppen gespendete Gedenktafeln oder Gedenksteine für Kriegsdienstverweigerer, Deserteure und Wehrkraftzersetzer der Wehrmacht, so hätten sie keinen Ort, an dem ihrer würdig gedacht werden könnte.
Gedenkorte in Regie von Bundesländern oder Kommunen gibt es bisher nur wenige: Hamburg (2015) und Köln (2009) seien als Beispiele genannt, denen andere beispielhafte Initiativen vorausgingen. Sie sind auf der Webseite des eindrücklichen Denkmals für die Opfer der NS-Militärjustiz in Wien dargestellt (unter >Hintergrund< - Gedenkorte in D). Bei den offiziellen staatlichen Gedenkfeiern, z.B. des 27. Januar oder des 20. Juli, finden die Opfer der Wehrmachtjustiz in der Regel keine Erwähnung; wenige Ausnahmen bestätigen diese Beobachtung. Im Widerspruch dazu steht, dass die Bundesrepublik Deutschland sich selbst verpflichtet hat, allen Opfern des nationalsozialistischen Unrechtsregimes ein würdiges Gedenken zu sichern. Seit Juni 2007 informiert eine Wanderausstellung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas unter dem Titel „Was damals Recht war…“ über das Unrecht der Wehrmachtjustiz und damit auch über das Schicksal von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren der Wehrmacht. Deren Präsenz an vielen Orten könnte gute Möglichkeiten bieten, kommunales oder regionales Gedenken an diese Opfer zu fördern. Die Bundesvereinigung wirkt darauf hin, solche Initiativen anzustoßen und inhaltliche, ideelle Impulse zu geben, damit sie vor Ort wirksam arbeiten können.
Information und Beratung für noch lebende NS-Opfer und deren Angehörige
Immer wieder, insbesondere nach Medienberichten, sind Mitglieder der Bundesvereinigung und ihr Vorsitzender Ansprechpartner für Menschen, die als Zeitzeugen selbst Erfahrungen mit der Wehrmachtjustiz gemacht oder am Beispiel von anderen miterlebt haben. Die Sammlung und Auswertung solcher ergänzenden Kenntnisse aus dieser Zeit sind wichtige Aufgaben.
Von wachsender Zahl und Bedeutung sind die Anfragen von Angehörigen, die genaue Auskünfte über das - ihnen oft nur diffus bekannte - Schicksal von Eltern und anderen Verwandten haben möchten, die Opfer der Wehrmachtjustiz geworden sind. Unter Hinweis auf die entsprechenden Forschungsstellen des Bundesarchivs (vor allem des Militärarchivs in Freiburg und/oder der ehemaligen Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung nächster Angehöriger der ehemaligen deutschen Wehrmacht (DD-WAST)) kann die Bundesvereinigung als eine Art Auskunfts- und Servicestelle oft klärende Auskünfte geben. So leistet sie bemerkenswerte inhaltliche Beiträge, um die Auseinandersetzung mit dem Thema >Widerständigkeit in bestimmten Situationen< personen- und familienbezogen zu verorten. Auf diese Weise kann sie dazu beitragen, Widerständigkeit einfacher Leute gegen Krieg und Gewalt gesellschaftlich zu verankern.
Erstfassung 2008, aktualisierende Fortschreibungen 2013 und 2014, zuletzt Mai 2017. Redaktion dieser Skizze: Günter Knebel, Ludwigsburger Str. 22, 28215 Bremen.
Flyer/Kurzinformation - und Rollup (85x220 cm, hier als JPG-Datei) im Januar 2020 vorgelegt anlässlich der deutschen Premiere des Jägerstätter-Films: Ein verborgenes Leben. Am 23. Januar 2020 in Berlin. Kurzinformation=Flyer in Englisch.
Link zum wikipedia-Eintrag der Bundesvereinigung und Information zu den NS-Unrechtsaufhebungsgesetzen 1998, 2002 und 2009
Link zum wikipedia-Eintrag über Ludwig Baumann; vgl. auch - jüngst eingefügten, ungesichteten - Hinweis zu seinem Grab auf dem Friedhof in Bremen-Grambke.
Link zur ansprechenden und sehr informativen Website für Ludwig Baumann, die anläßlich seines 90. Geburtstags im Dezember 2011 von seinen Friedensfreunden aus Potsdam eingerichtet wurde. Anlässlich seines 100. Geburtstags entstand die Ausstellung >Kriegsverrat ist Friedenstat<, die in Potsdam gezeigt wurde. Siehe auch: LINK zu >Bessere-Welt-Webseite< Thema Frieden, Unterthema >Deserteure d. Wehrmacht
Bankverbindung: Die Sparkasse in Bremen, IBAN: DE32290501010015145915, BIC: SBREDE22XXX
Satzung der Bundesvereinigung (1,7 MB) vom 21.10.1990; Anmeldung/Vereinsregistereintrag vom 15.11.1990, weitere Informationen: Siehe Rubrik >Kontakt + e.V.<